Die folgenden Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und müssen von Ihnen privat bezahlt werden. Die Kosten richten sich nach der ärztlichen Gebührenordnung
(GOÄ).
Frauenheilkunde
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Blutuntersuchung auf Wunsch (z.B. VitaminD, Hormone, Leberwerte, Blutgruppe etc.)
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Darmkrebsfrüherkennung
außerhalb der gesetzlichen Vorgaben
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HPV-Abstrich (außerhalb des Screenings)
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Intervall-PAP-Abstrich (bei Frauen ab 35 Jahren)
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Schwangerschaftsnachweis (Urin/Blut)
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STD (Test auf sexuell übertragbare Erkrankungen)
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Wunschatteste (z.B. Reiserücktritt, Lebensversicherungsanfragen etc.)
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Wunschultraschall der Brustdrüse und des weiblichen inneren Genitale
Schwangerschaftsvorsorge
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Abstrich auf Streptokokken der Gruppe B
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Ersttrimesterscreening
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Immunscreening auf Toxoplasmose, Zytomegalie, Ringelröteln, Windpocken
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Primäres Diabetes-Screening
mit 75g Glucose
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Ultraschall bei mütterlicher Indikation (außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs
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Einige Krankenkassen können jedoch im Rahmen von Gesundheitsprogrammen diese Kosten erstatten - fragen Sie einfach bei Ihrer Versicherung nach.