Neupatienten können sich ausschließlich über unsere Online-Rezeption anmelden.
In unserem Terminkalender gibt es für gewisse Terminarten nur einen begrenzten Vorbuchungszeitraum - d.h. Krebsvorsorgetermine dürfen nur max. 6 Monate im Voraus gebucht werden, damit wir unseren Bestandspatienten weiter Termine anbieten können. Anderseits bedeutet das auch, dass die buchbaren Termine täglich um einen Tag weiterrücken.
Für Neupatienten benötigen wir in der Regel mehr Zeit als für Stammpatienten. Somit ist aus wirtschaftlicher Sicht die Behandlung von Stammpatienten sinnvoller. Das Problem hat der damalige Bundestagsabgeordnete Karl Lauterbach erkannt und 2019 vehement die Einführung der Neupatientenregelung gefordert.
Hier wurde der Mehraufwand der Neupatienten durch extrabudgetäre Vergütungen etwas aufgefangen (extra heißt nicht mehr Vergütung, sondern nur, dass wir hier keine Abzüge beim Erreichen des Budget bekamen).
Leider hat Karl Lauterbach als Bundesgesundheitsminister ebendiese Neupatientenregelung trotz aller Proteste zum 01.01.2023 eingestellt. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Aus diesem Grund mussten wir die verfügbaren Termine für Neupatienten von bisher 20 pro Monat auf 5 reduzieren.
Sie dürfen gerne Ihren Unmut über diese falsche Gesundheitspolitik bei Ihrem für Sie zuständigen kommunalen Politiker oder an das Bundesgesundheitsministerium kund tun - starten Sie hier und nutzen unser Musteranschreiben.
(Urteil Sozialgericht München vom 05.07.2023 - Az. S 38 KA 108/21).
Ausnahmen sind wie folgt: