Schwangerschaft.

 

 

Es ist uns ein besonderes Anliegen, Sie während der Schwangerschaft aufmerksam und professionell zu betreuen. Auch der Gesetzgeber stellt die zukünftige Mutter und das ungeborene Kind unter besonderen Schutz – das bedeutet für Sie die Möglichkeit einer ganzen Reihe von Vorsorgeuntersuchungen. Es gibt medizinisch notwendige Leistungen, zusätzliche Untersuchungen nach Bedarf und darüber hinaus Möglichkeiten, die ganz nach Ihren persönlichen Wünschen eingesetzt werden können.

Immunscreening in der 10. SSW

Toxoplasmose: Eine empfehlenswerte Vorsorgemaßnahme in der Schwangerschaft ist der Toxoplasmose-Test. Der Erreger der Infektionskrankheit Toxoplasmose kann von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden und zu schweren Schäden führen. In Deutschland sind zwar viele Frauen immunisiert, für alle anderen ist das Risiko einer Infektion aber nicht auszuschließen, da der Erreger über Katzenkontakt, rohes oder nicht durchgegartes Fleisch, ungewaschenes Obst und Gemüse in den Körper gelangen kann.

*Bei dieser Leistung handelt es sich um eine Zusatzleistung.

 

Cytomegalie (CMV): Für Erwachsene grundsätzlich ein eher harmloses Virus, ist das Humane-Zytomegalie-Virus für schwangere Frauen und ungeborene Kinder gefährlich. Die Mehrzahl der Schwangeren steckt sich bei den eigenen oder anderen Säuglingen oder Kleinkindern an, die zwar gesund sind, aber trotzdem CMV ausscheiden. Vor allem Kleinkinder in den ersten drei Lebensjahren sind als mögliche CMV-Infektionsquellen zu betrachten. 
Beschäftigte in Tagesstätten, Horten, Kinderheimen und Kindergärten, die Kinder dieser Altersgruppe betreuen, haben deshalb ein erhöhtes Infektionsrisiko. Der Test ist sinnvoll, um abzuklären, ob das Risiko einer Übertragung vorliegt.

*Bei dieser Leistung handelt es sich um eine Zusatzleistung.

 

Ringelröteln: Bei Ringelröteln handelt es sich um eine relativ harmlose Kinderkrankheit, die durch den Erreger Parvovirus B19 verursacht wird. Dennoch können Parvovirus B19-Infektionen der Mutter während der Schwangerschaft ernste Komplikationen beim ungeborenen Kind hervorrufen. Um auszuschließen, dass Schwangere den Erreger in sich tragen oder um ggf. eine Therapie einleiten zu können, ist ein Test möglich.

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Bei dieser Leistung handelt es sich um eine Zusatzleistung.

 

Windpocken: Obwohl die meisten Menschen durch Immunisierung vor Windpocken geschützt sind, gibt es unter Schwangeren etwa 10%, die mit dem Varizella-Zoster-Virus infiziert sind. In diesem Fall können Windpocken eine Gefahr für Mutter und Kind bedeuten. Um dieses Risiko auszuschließen, wird bei Frauen mit Kinderwunsch durch eine einfache Blutuntersuchung abgeklärt, ob ein Schutz gegen Windpocken besteht. Sollte das nicht der Fall sein, wird die VZV-Impfung vor einer Schwangerschaft empfohlen.



*Bei dieser Impfung handelt es sich um eine Zusatzleistung.

 

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Ersttrimesterscreening (ETS) in der 12.–14. SSW

Pränatale Diagnostik bietet schwangeren Frauen die Möglichkeit, durch Untersuchungen wie Bluttests und Ultraschall das individuelle Risiko für Fehlbildungen oder bekannte Gendefekte abzuschätzen.

Die häufigste und bekannteste Chromosomenstörung ist Trisomie 21, das sogenannte Down-Syndrom. Die Häufigkeit dieser Störung nimmt ab 35 Jahren deutlich zu.

Eine andere Chromosomenstörung ist z. B. die seltene Trisomie 18. Nach einer ausführlichen Beratung kann im Rahmen des ETS u. a. die Nackentransparenz des Babys gemessen und ggf. mit einer Blutuntersuchung bei der Mutter kombiniert werden.

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Bei dieser Untersuchung handelt es sich um eine Zusatzleistung.

 

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Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der 14.–40. SSW

Sich per Ultraschall ein Bild des ungeborenen Babys zu machen, ist für die meisten Frauen selbstverständlich. Die unbedenkliche Sonographie gehört zur Standarduntersuchung und findet im Rahmen der Vorsorge einer normal verlaufenden Schwangerschaft dreimal statt. So kann der Arzt feststellen, ob sich das Kind richtig entwickelt. 
Seit dem 01.01.2021 ist in Deutschland das sogenannte „Babyfernsehen“ zu Recht untersagt.

Diese Untersuchung diente lediglich dem Zweck, kommerzielle Bilder von dem Ungeborenen zu machen.

Davon zu trennen sind medizinisch sinnvolle aber nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthaltene Ultraschalluntersuchungen*, welche natürlich weiterhin möglich sind.


*Bei dieser Leistung handelt es sich um eine Zusatzleistung.

 

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Diabetes-Screening in der 24.–28. SSW

Bei etwa 5% aller Schwangerschaften entwickelt sich Gestationsdiabetes, eine Form der Zuckerkrankheit, die für die Schwangere selbst zumeist ohne Beschwerden verläuft. Für das Ungeborene ist die Erkrankung jedoch mit verschiedenen Risiken verbunden. Bei frühzeitiger Diagnose durch einen einfachen Test lassen sich die Risiken durch eine entsprechende Behandlung (z. B. Ernährungsumstellung) deutlich reduzieren.

 

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Streptokokken-Screening in der 36.–40. SSW

Streptokokken der Gruppe B (Streptococcus agalactiae) sind Bakterien, die zumeist harmlos sind, eventuell aber während des Geburtsvorgangs bei Neugeborenen Infektionen auslösen können. Es wird daher empfohlen, gegen Ende der Schwangerschaft durch einen einfachen Abstrich (Streptokokken-Screening*) zu untersuchen, ob der Erreger sich im Bereich der Scheide oder des Darms angesiedelt hat. Sollte dies der Fall sein, werden entsprechende Maßnahmen während der Geburt eine Infektion des Neugeborenen in den meisten Fällen verhindern.



*Bei dieser Leistung handelt es sich um eine Zusatzleistung.

 

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