Termine.

NeupatientIN.

Neupatientinnen können sich ausschließlich über unsere Online-Rezeption anmelden.

Warum finde ich keinen Termin über den Onlineterminkalender?

In unserem Terminkalender gibt es für gewisse Terminarten nur einen begrenzten Vorbuchungszeitraum - d.h. Krebsvorsorgetermine dürfen nur max. 6 Monate im Voraus gebucht werden, damit wir unseren Bestandspatienten weiter Termine anbieten können. Anderseits bedeutet das auch, dass die buchbaren Termine täglich um einen Tag weiterrücken.

Für Neupatientinnen benötigen wir in der Regel mehr Zeit als für Stammpatientinnen. Somit ist aus wirtschaftlicher Sicht die Behandlung von Stammpatientinnen sinnvoller. Das Problem hat der damalige Bundestagsabgeordnete Karl Lauterbach erkannt und 2019 vehement die Einführung der Neupatientenregelung gefordert.

Hier wurde der Mehraufwand der Neupatientin durch extrabudgetäre Vergütungen etwas aufgefangen (extra heißt nicht mehr Vergütung, sondern nur, dass wir hier keine Abzüge beim Erreichen des Budget bekamen).

 

Leider hat Karl Lauterbach als Bundesgesundheitsminister ebendiese Neupatientenregelung trotz aller Proteste zum 01.01.2023 eingestellt. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Aus diesem Grund mussten wir die verfügbaren Termine für Neupatientinnen von bisher 20 pro Monat auf 5 reduzieren.

 

Sie dürfen gerne Ihren Unmut über diese falsche Gesundheitspolitik bei Ihrem für Sie zuständigen kommunalen Politiker oder an das Bundesgesundheitsministerium kund tun - starten Sie hier und nutzen unser Musteranschreiben.

 

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Musteranschreiben - Bundesgesundheitsministerium
2024 Bundesgesundheitsministerium.pdf
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Warum Privatversicherte manchmal schneller einen Termin bekommen?

Wir möchten Ihnen offen erklären, wie unsere Terminplanung funktioniert:

Unsere Praxis ist eine Vertragsarztpraxis. Das bedeutet: Wir sind gesetzlich verpflichtet, pro Woche mindestens 25 Stunden für die Behandlung von gesetzlich Versicherten (GKV-Patientinnen) anzubieten. Dieses Kontingent erfüllen wir nicht nur, sondern wir behandeln regelmäßig deutlich mehr GKV-Patientinnen als vorgeschrieben.

 

Trotz des wachsenden Ärztemangels gibt es für die Behandlung gesetzlich Versicherter weiterhin strenge Budgets und feste Kontingente. Das heißt: Wir behandeln zwar alle Patientinnen gleich, erhalten für GKV-Patientinnen aber ab einer bestimmten Anzahl deutlich weniger oder gar keine Vergütung mehr.

 

Wir planen auch Termine für Privatversicherte und Selbstzahlerinnen ein. Diese Termine sind zusätzlich organisiert und nehmen den gesetzlich Versicherten keine Plätze weg.

 

Wenn es so wirkt, dass Privatversicherte schneller einen Termin erhalten, liegt das daran, dass die Kontingente für GKV-Patientinnen häufig schon ausgeschöpft sind. Sobald wieder freie Kapazitäten da sind, können selbstverständlich auch gesetzlich Versicherte zeitnah einen Termin bekommen.

 

Uns ist wichtig, dass Sie wissen: Wir setzen uns für alle unsere Patientinnen gleichermaßen ein – unabhängig von der Versicherungsart.

 

 

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Wie kann ich sonst einen Termin bekommen?

  • Versuchen Sie in regelmäßigen Abständen in unserer Online-Rezeption einen Termin zu buchen.
  • Sie können sich in unserer Selbstzahlersprechstunde einen Termin buchen. Hierzu geben Sie bei der Terminbuchung in der Rubrik Krankenkasse "Selbstzahler" ein.

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Was bedeutet Selbstzahlersprechstunde?

  • Aufgrund der hohen Terminnachfrage bieten wir, neben der allgemeinen Sprechstunde für alle Kassen, eine Sprechstunde für unsere Selbstzahlerpatientinnen an. 
  • Für den Termin benötigen wir keine Versichertenkarte.
  • Die Kosten sind unter der zu buchenden Terminart aufgelistet.
  • Sie erhalten eine detaillierte Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte mit Einzelpositionsnachweis (GOÄ).
  • In der Regel werden diese Kosten nicht von den geseztlichen Krankenkassen übernommen. Einige Patientinnen nutzen jedoch die Möglichkeit der Kostenerstattung. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Kann ich als Mann auch zur Abklärung kommen?

  • Der Frauenarzt darf, bis auf wenige Ausnahmen, nur weibliche Patienten behandeln

          (Urteil Sozialgericht München vom 05.07.2023 - Az. S 38 KA 108/21).

 

     Ausnahmen sind wie folgt:

  1. Impfungen bei Männern
  2. Partnerschaftskonflikte, die die Einbeziehung des Mannes unabdingbar machen
  3. Partnertherapie bei Geschlechtskrankheiten
  4. gesicherter Brustkrebs (ausdrücklich, nicht der Verdacht) und Nachsorge bei Männern. Hier muss vorher ein Antrag bei der kassenärztlichen Vereinigung gestellt werden, welchen wir gerne für Sie vorbereiten.
  • Bei allen anderen Anliegen z.B. unklarer Tastbefund oder Verdacht auf Brustkrebs handelt es sich um eine Leistung, die der Gynäkologe nicht über die Krankenkasse abrechnen darf.
  • Sie können als gesetzlich versicherter Patient in unserer Selbstzahlersprechstunde einen Termin vereinbaren. Hierzu geben Sie bei der Terminbuchung in der Rubrik Krankenkasse "Selbstzahler" ein und wählen "Wunschultraschall der Brust".
  • Wir bieten auch alle Laboruntersuchungen (inkl. PSA) für Männer als Selbstzahlerleistung an.

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